Erbansprüchen


Eine Worttrennung gefunden

Erb · an · sprü · chen

Das Wort Erb­an­sprü­chen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­an­sprü­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­an­sprü­chen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erbansprüchen“ ist die Dativ-Mehrzahlform des Substantivs „Erbanspruch“. Ein Erbanspruch bezeichnet das rechtliche Anrecht einer Person auf einen Erbteil oder eine Erbschaft, die im Rahmen einer Nachlassregelung oder eines Testaments zusteht. In dieser Form wird es oft im Kontext von Erbschaften und Nachfolgeregelungen verwendet, um den Anspruch oder die Forderung zu kennzeichnen, die mehrere Erben geltend machen können.

Beispielsatz: Nach dem Tod des Großvaters wurden die Erbansprüche der Familie geprüft und dokumentiert.

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