Erbanspruches


Eine Worttrennung gefunden

Erb · an · spru · ches

Das Wort Erb­an­spru­ches besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­an­spru­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­an­spru­ches" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Erbanspruches“ ist die Genitivform des Substantivs „Erbanspruch“. Ein Erbanspruch bezeichnet das Recht einer Person, nach dem Tod eines Erblassers einen bestimmten Teil seines Vermögens zu erhalten. Dieser Anspruch kann sich aus einem Testament, einem Erbvertrag oder den gesetzlichen Erbfolgeregelungen ergeben. Im Rahmen der Erbschaft rechtlich relevant, regelt der Erbanspruch, wer und in welchem Umfang Anspruch auf das Erbe hat. Dabei kommen verschiedene gesetzliche Regelungen zur Anwendung, die die Verteilung des Nachlasses unter den Erben bestimmen.

Beispielsatz: Der Erbanspruches des Testamentsvollstreckers wurde von den Erben erfolgreich angefochten.

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