Erbanteil


Eine Worttrennung gefunden

Erb · an · teil

Das Wort Erb­an­teil besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­an­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­an­teil" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbanteil bezeichnet den rechtlichen Anteil, den ein Erbe aus dem Vermögen eines Verstorbenen erhält. Dieser Anteil kann variieren, abhängig von den gesetzlichen Erbregelungen oder einem Testament. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Erbe" (die Person, die das Vermögen erhält) und "Anteil" (der Teil des Gesamtvermögens) zusammen. Der Erbanteil kann in Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten bestehen und ist entscheidend für die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. In Deutschland wird der Erbanteil durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Beispielsatz: Der Erbanteil des verstorbenen Großvaters wurde gerecht unter den Geschwistern aufgeteilt.

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