Erbanwartschaft


Eine Worttrennung gefunden

Erb · an · wart · schaft

Das Wort Erb­an­wart­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­an­wart­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­an­wart­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Erbanwartschaft bezeichnet das Recht einer Person, als potenzieller Erbe in Betracht gezogen zu werden. Es handelt sich um eine rechtliche Stellung, die vorliegt, wenn jemand Ansprüche auf einen Erbanteil hat, diese jedoch noch nicht konkret festgelegt sind. Die Erbanwartschaft kann durch Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge begründet werden. Sie kann sowohl durch eine natürliche Person als auch durch eine juristische Person erworben werden. Es handelt sich also um eine Form der rechtlichen Berechtigung zum Erhalt eines Erbteils.

Beispielsatz: Die Erbanwartschaft ermöglicht es den Familienmitgliedern, auf ihr zukünftiges Erbe zu hoffen und sich entsprechend darauf vorzubereiten.

Vorheriger Eintrag: Erbanteil
Nächster Eintrag: erbarme

 

Zufällige Wörter: doppeltes erpreßbar Hauptkörper schluderigem verdunkele