Erbbaurecht


Eine Worttrennung gefunden

Erb · bau · recht

Das Wort Erb­bau­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­bau­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­bau­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Nutzungsrecht an einem Grundstück. Es ermöglicht dem Erbbauberechtigten, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder bestehende Bauwerke zu nutzen. Dabei wird das Grundstück dem Erbbauberechtigten für einen festgelegten Zeitraum überlassen, in der Regel 99 Jahre. Der Erbbauberechtigte zahlt eine regelmäßige Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Erbbaurecht kann vererbt, verpachtet oder verkauft werden. Es bietet eine interessante Möglichkeit, sein eigenes Wohn- oder Gewerbeobjekt langfristig zu nutzen, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.

Beispielsatz: Das Erbbaurecht ermöglicht es, ein Grundstück für einen längeren Zeitraum zu nutzen, ohne es zu kaufen.

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