Erbbaurechts


Eine Worttrennung gefunden

Erb · bau · rechts

Das Wort Erb­bau­rechts besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­bau­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­bau­rechts" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbbaurechts bezeichnet ein rechtliches Konzept, bei dem das Recht erlangt wird, auf einem Grundstück, das einer anderen Person gehört, ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Grundstückseigentümer bleibt Eigentümer des Bodens, während der Erbbaurechtsnehmer für eine bestimmte Dauer, oft über 50 Jahre, das Nutzungsrecht erhält. Typischerweise wird dafür eine jährliche Erbbaurechtszinszahlung vereinbart. Diese Form des Rechtsverhältnisses ermöglicht es, Immobilien zu nutzen, ohne das Grundstück zu erwerben, was insbesondere für Wohn- und Gewerbebauten von Bedeutung ist.

Beispielsatz: Das Erbbaurechts erlaubt es, ein Grundstück langfristig zu nutzen, ohne es zu kaufen.

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