Erbbaurechtsvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Erb · bau · rechts · ver · trag

Das Wort Erb­bau­rechts­ver­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­bau­rechts­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­bau­rechts­ver­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Erbbaurechtsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der das Erbbaurecht regelt. Dieses beinhaltet das Recht, auf einem Grundstück, das im Eigentum einer anderen Person steht, ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks zu werden. Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, für die Dauer des Erbbaurechts – meist 30 bis 99 Jahre – einen jährlichen Erbbauzins zu zahlen. Der Vertrag enthält Regelungen zu den Rechten und Pflichten beider Parteien, einschließlich der Nutzung des Grundstücks, der Instandhaltung und der möglichen Übertragung des Erbbaurechts.

Beispielsatz: Der Erbbaurechtsvertrag regelt die langfristige Nutzung eines Grundstücks gegen Zahlung eines Erbbauzinses.

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