erbberechtigt


Eine Worttrennung gefunden

erb · be · rech · tigt

Das Wort erb­be­rech­tigt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­be­rech­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­be­rech­tigt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbberechtigt ist ein Adjektiv, das die Fähigkeit oder das Recht bezeichnet, durch gesetzliche oder testamentarische Regelungen einen Anspruch auf den Erbteil eines Verstorbenen zu haben. Es beschreibt Personen oder Gruppen, die aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen oder festgelegten rechtlichen Bedingungen berechtigt sind, das Erbe anzutreten. Diese Eigenschaft kann durch Gesetze in verschiedenen Rechtsordnungen variieren und beinhaltet oft Aspekte wie direkte Abkunft, Pflichtteilansprüche und das Vorhandensein eines Testaments. Es ist abgeleitet von den Wörtern „Erbe“ und „berechtigt“.

Beispielsatz: Sie ist erbberechtigt und wird deshalb einen Anteil am Vermögen des Verstorbenen erhalten.

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