erbberechtigte


Eine Worttrennung gefunden

erb · be · rech · tig · te

Das Wort erb­be­rech­tig­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­be­rech­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­be­rech­tig­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Erbberechtigte" ist die Pluralform des Substantivs "Erbberechtigter". Es bezeichnet natürliche Personen, die gemäß den gesetzlichen Erbregelungen oder testamentarischen Bestimmungen Anspruch auf ein Erbe haben. Erbberechtigte können Verwandte, Ehepartner oder andere Personen sein, die durch das Erbgesetz oder durch letztwillige Verfügungen bedacht wurden. In vielen Rechtssystemen haben erbberechtigte Personen bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Erbprozess, einschließlich des Anspruchs auf Auskunft über den Nachlass und der Beteiligung an der Verteilung des Vermögens.

Beispielsatz: Die Erbberechtigten waren sich einig über die Verteilung des Erbes.

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