erbberechtigtem


Eine Worttrennung gefunden

erb · be · rech · tig · tem

Das Wort erb­be­rech­tig­tem besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­be­rech­tig­tem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­be­rech­tig­tem" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbberechtigtem ist die Dativ-Form des Substantivs „Erbberechtigter“, welches sich auf eine Person bezieht, die aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Regelungen einen Anspruch auf Erbschaft hat. Erbberechtigte Personen sind in der Regel Verwandte oder zuvor benannte Erben. Der Begriff spielt eine wesentliche Rolle im Erbrecht, da er definiert, wer im Falle eines Erbfalls berechtigt ist, Vermögenswerte oder Nachlassgegenstände zu erhalten. In vielen rechtlichen Kontexten wird dieser Begriff verwendet, um die Ansprüche und Rechte in Bezug auf geerbte Vermögen zu klären.

Beispielsatz: Der Erbe ist das erbberechtigte Familienmitglied, das das Vermögen des Verstorbenen erhält.

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