erbberechtigten


Eine Worttrennung gefunden

erb · be · rech · tig · ten

Das Wort erb­be­rech­tig­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­be­rech­tig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­be­rech­tig­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Erbberechtigten" ist die Pluralform des Substantivs "Erbberechtigter". Es bezeichnet Personen, die gesetzlich oder testamentarisch Anspruch auf das Erbe einer verstorbenen Person haben. Diese Berechtigung kann sich aus Verwandtschaftsverhältnissen, Ehe oder eingetragenen Partnerschaften ergeben. Im Erbrecht ist die genaue Definition der Erbberechtigten entscheidend für die Verteilung des Vermögens und die Regelung von Nachlässen. Das Wort setzt sich aus den Teilen "Erb" (bezieht sich auf das Erben) und "berechtigt" zusammen und beschränkt sich auf den Kontext des Nachlassrechts.

Beispielsatz: Die Erbberechtigten versammelten sich, um über die Verteilung des Nachlasses zu entscheiden.

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