erbberechtigter


Eine Worttrennung gefunden

erb · be · rech · tig · ter

Das Wort erb­be­rech­tig­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­be­rech­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­be­rech­tig­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Erbberechtigter" ist ein Substantiv, das sich aus den Bestandteilen "Erb-" und "berechtigt" zusammensetzt. Es bezeichnet eine Person, die aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Bestimmungen Anspruch auf das Erbe einer verstorbenen Person hat. Der Erbberechtigte kann direkt aus dem Verwandtschaftsverhältnis resultieren, wie z.B. Kinder oder Ehepartner, oder aufgrund anderer Regelungen eingesetzt werden. In vielen Rechtssystemen sind die Erben in eine gesetzliche Erbfolge eingeteilt, die bestimmt, wer wie viel vom Erbe erhält.

Beispielsatz: Der Erbberechtigte erhielt das Haus und das Familienvermögen nach dem Tod des Großvaters.

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