erbberechtigtes


Eine Worttrennung gefunden

erb · be · rech · tig · tes

Das Wort erb­be­rech­tig­tes besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort erb­be­rech­tig­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "erb­be­rech­tig­tes" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „erbberechtigtes“ ist ein Adjektiv und leitet sich von „erbberechtigt“ ab, das in der Grundform steht. Es beschreibt eine Person oder Institution, die das Recht hat, einen Erbteil aus dem Nachlass eines Verstorbenen zu erhalten. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Erbschaftsrecht, um diejenigen zu kennzeichnen, die nach gesetzlicher oder testamentarischer Regelung Anspruch auf das Erbe haben. Die Form „erbberechtigtes“ wird oft verwendet, um diesen Status in Verbindung mit einer spezifischen Person oder einem konkreten Erbanspruch zu verdeutlichen.

Beispielsatz: Die Erbschaft muss unter den erbberechtigten Angehörigen gerecht verteilt werden.

Vorheriger Eintrag: erbberechtigter
Nächster Eintrag: Erbbesitz

 

Zufällige Wörter: ausgelieferten Bausparens glaubhaft Leistungsdichte Schliesszeiten