Erbbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Erb · be · sitz

Das Wort Erb­be­sitz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­be­sitz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbbesitz bezeichnet das rechtliche Konzept, durch das eine Person das Eigentum an einem Vermögen, Grundstück oder einer Immobilie erbt. Es handelt sich um die Ansprüche, die ein Erbe auf das Erbgut hat, das von einer verstorbenen Person hinterlassen wurde. Der Begriff setzt sich aus "Erb" (von erben, also das Vermögen erhalten) und "Besitz" (das Halten oder die Kontrolle über Eigentum) zusammen. Erbbesitz kann sowohl bewegliche als auch unbewegliche Vermögenswerte umfassen und spielt eine zentrale Rolle im Erbrecht und in der Nachlassregelung.

Beispielsatz: Der Erbbesitz wurde nach dem Tod des Großvaters unter den Familienmitgliedern aufgeteilt.

Vorheriger Eintrag: erbberechtigtes
Nächster Eintrag: Erbe

 

Zufällige Wörter: Anlagepolitik bürdeten MCLXI vergaffendes Verschmutzer