Erblasser


Eine Worttrennung gefunden

Erb · las · ser

Das Wort Erb­las­ser besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­las­ser trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­las­ser" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Erblasser ist eine Person, die bei ihrem Tod das Vermögen und die rechtlichen Ansprüche hinterlässt. Der Begriff ist aus dem deutschen Erbrecht abgeleitet und bezeichnet somit denjenigen, dessen Nachlass auf die Erben übergeht. Dies geschieht in der Regel durch ein Testament oder gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser hat während seines Lebens die Möglichkeit, über die Verteilung seines Vermögens zu bestimmen, und kann somit Einfluss auf die Erbfolge ausüben. Die rechtlichen Regelungen zum Erblasser sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Beispielsatz: Der Erblasser hinterlässt seinem Nachkommen ein beträchtliches Vermögen.

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