Erblasserin


Eine Worttrennung gefunden

Erb · las · se · rin

Das Wort Erb­las­se­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­las­se­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­las­se­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Erblasserin" ist die weibliche Form des Begriffs "Erblasser" und bezeichnet eine Person, die verstorben ist und deren Vermögen durch Testament oder gesetzliche Erbfolge an Nachkommen oder Erben übergeht. Der Begriff stammt aus dem Erbrecht und wird verwendet, um die geschlechtsspezifische Form der Person zu kennzeichnen, die das hinterlassene Erbe an andere Personen vermacht. Die Erblasserin kann sowohl durch ihr Testament als auch durch die gesetzlichen Erbregelungen bestimmen, wie ihr Vermögen verteilt wird.

Beispielsatz: Die Erblasserin hat in ihrem Testament großzügige Vermächtnisse für ihre Angehörigen hinterlassen.

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