Erblasserinnen


Eine Worttrennung gefunden

Erb · las · se · rin · nen

Das Wort Erb­las­se­rin­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­las­se­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­las­se­rin­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Erblasserinnen“ ist der Plural von „Erblasserin“. Eine Erblasserin ist eine Person, die verstorben ist und deren Vermögen vererbt wird. Sie hat in ihrem Leben das Recht besessen, über ihr Eigentum zu verfügen und es nach ihrem Tod gemäß den gesetzlichen oder testamentarischen Regelungen zu vererben. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Erbrecht, um weibliche Vererber zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die Erblasserinnen hatten in ihrem Testament großzügige Regelungen für ihre Nachkommen festgelegt.

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