Erblassers


Eine Worttrennung gefunden

Erb · las · sers

Das Wort Erb­las­sers besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­las­sers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­las­sers" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Erblassers“ ist die Genitivform des Substantivs „Erblasser“. Ein Erblasser ist eine Person, die durch den Tod Vermögen oder Rechte hinterlässt. Im juristischen Kontext bezieht sich der Begriff häufig auf die Person, deren Nachlass verwaltet und eventuell verteilt wird. Der Erblasser kann testamentarische Verfügungen getroffen haben, nach denen sein Vermögen an Erben oder Begünstigte verteilt wird. In der Genitivform „Erblassers“ wird die Zugehörigkeit oder Beziehung zu einem bestimmten Nachlass oder Erbe ausgedrückt.

Beispielsatz: Der letzte Wille des Erblassers wurde vor den Zeugen verlesen.

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