Erblehnsherr


Eine Worttrennung gefunden

Erb · lehns · herr

Das Wort Erb­lehns­herr besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­lehns­herr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­lehns­herr" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Erblehnsherr“ bezeichnet einen bestimmten Typ von Lehnsherrn im mittelalterlichen Lehenssystem. Er ist der vertraute Begriff für einen Herrscher oder Adeligen, der durch ein Erblehen verbunden ist, was bedeutet, dass das Lehen von Generation zu Generation weitergegeben wird. Dies unterscheidet sich von einem zeitlich begrenzten Lehen, das nach bestimmten Fristen neu vergeben werden kann. Der Erblehnsherr hat also sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber seinen Vasallen, die ihm Treue und Dienste schulden. Das Wort setzt sich aus „Erb“ und „Lehnsherr“ zusammen und reflektiert die dauerhafte Natur der Beziehung im Feudalsystem.

Beispielsatz: Der Erblehnsherr war für die Verwaltung der Ländereien und die Rechte seiner Untertanen verantwortlich.

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