Erblehngut


Eine Worttrennung gefunden

Erb · lehn · gut

Das Wort Erb­lehn­gut besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­lehn­gut trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­lehn­gut" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erblehngut bezeichnet im deutschen Recht das Eigentum, das einem Erben aufgrund einer Erbleihe zusteht. Die Erbleihe ist eine besondere Form der Leihe, bei der das Gut dem Erben überlassen wird, ohne dass eine dauerhafte Eigentumsübertragung stattfindet. Vielmehr bleibt das Eigentum beim Verleiher, während der Erbe das Recht hat, das Gut zu nutzen. Das Wort setzt sich aus „Erbe“ und „Lehngut“ zusammen, wobei „gut“ auf wertvolle Gegenstände oder Immobilien Bezug nimmt. Erblehngut findet häufig Anwendung im Kontext von landwirtschaftlichen Flächen oder Immobilien, die über Generationen weitergegeben werden.

Beispielsatz: Das Erblehngut wurde während der Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien sorgfältig bewertet.

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