Erblehen


Eine Worttrennung gefunden

Erb · le · hen

Das Wort Erb­le­hen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­le­hen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­le­hen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Erblehen“ ist ein zusammengesetztes Wort, das aus „Erb“ und „Lehen“ besteht. Es bezeichnet ein Lehen, das aufgrund einer Erbschaft vergeben wird. Im deutschen Rechtssystem bezieht sich „Lehen“ auf eine Form des Eigentums, das unter bestimmten Bedingungen vergeben wird. Ein Erblehen kann von den Nachkommen des Erblassers weitervererbt werden, was zu einer langfristigen Bindung des Vermögens an bestimmte Familien führen kann. Es spiegelt somit die Verbindung zwischen Erbrecht und Eigentumsrecht wider und hat historische Wurzeln in der Feudalordnung.

Beispielsatz: Das Erblehen ermöglicht es den Nachkommen, den Besitz des Familiengrundstücks generationsübergreifend zu sichern.

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