Präjudiz


Eine Worttrennung gefunden

Prä · ju · diz

Das Wort Prä­ju­diz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Prä­ju­diz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Prä­ju­diz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Präjudiz bezeichnet eine Rechtsmeinung oder Entscheidung, die als richtungweisend für zukünftige Urteile in ähnlichen Fällen dient. Es stammt aus dem Lateinischen „praejudicium“, was „vorherige Entscheidung“ bedeutet. In der Jurisprudenz ist ein Präjudiz oft entscheidend, da es die Auslegung von Gesetzen beeinflussen und die Rechtssicherheit fördern kann. Es kann sich sowohl um Entscheidungen von höheren Gerichten als auch um vorhergehende Fälle handeln, die in ihrer Konstitutionalität und Anwendung als maßgeblich erachtet werden. Ein Präjudiz ist somit ein wichtiges Instrument, um Konsistenz und Vorhersehbarkeit im Rechtssystem zu gewährleisten.

Beispielsatz: Das Gericht verkündete ein Präjudiz, das für zukünftige Fälle von großer Bedeutung ist.

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