Erbmasse


Eine Worttrennung gefunden

Erb · mas · se

Das Wort Erb­mas­se besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­mas­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­mas­se" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbmasse ist ein Substantiv, das die Gesamtheit der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bezeichnet, die einer verstorbenen Person hinterlassen werden. Es handelt sich um die Summe aller güterrechtlichen Ansprüche, die im Rahmen einer Erbschaft übertragen werden. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Erb“ (von erben) und „Masse“ (als Summe oder Menge) zusammen. Es spielt eine zentrale Rolle im Erbrecht, da es die Grundlage für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben bildet. Die Erbmasse kann sowohl aus beweglichen Gütern (z. B. Geld, Fahrzeuge) als auch aus unbeweglichen Gütern (z. B. Immobilien) bestehen.

Beispielsatz: Die Erbmasse des Verstorbenen wurde gleichmäßig unter den Angehörigen aufgeteilt.

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