Erbteilung


Eine Worttrennung gefunden

Erb · tei · lung

Das Wort Erb­tei­lung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­tei­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­tei­lung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbteilung bezeichnet den Prozess, bei dem das Vermögen eines Verstorbenen unter den Erben aufgeteilt wird. Diese Aufteilung erfolgt in der Regel gemäß den gesetzlichen Erbregelungen oder den Vorgaben eines Testaments. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Erbe“ und „Teilung“ zusammen und bezieht sich auf die rechtlichen und praktischen Schritte, die erforderlich sind, um das Erbe gerecht und transparent unter den Berechtigten zu verteilen. Außerdem wird oft ein Nachlassverzeichnis erstellt, um Informationen über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen zusammenzustellen, bevor die Erbteilung vollzogen wird.

Beispielsatz: Die Erbteilung fand nach dem Tod des familiären Patriarchen in harmonischer Einigkeit statt.

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