Erbvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Erb · ver · trag

Das Wort Erb­ver­trag besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­ver­trag" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Erbvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, in der Erblasser (die Person, die verstirbt) und Erben (die zukünftigen Erben) Regelungen zur Verteilung des Nachlasses treffen. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig verfasst werden kann, erfordert der Erbvertrag die Zustimmung aller Beteiligten und hat eine bindende Wirkung. Er wird oft verwendet, um klare Vereinbarungen über Erbansprüche zu schaffen und Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden. Der Erbvertrag muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.

Beispielsatz: Der Erbvertrag regelt die Vermögensverteilung nach dem Tod des Vertragschließenden.

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