Erbverzicht


Eine Worttrennung gefunden

Erb · ver · zicht

Das Wort Erb­ver­zicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­ver­zicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­ver­zicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbverzicht bezeichnet den Verzicht auf das Erbe, das einem zustehen würde. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Erklärung, durch die eine Person (der Erbverzichtende) darauf hinweist, dass sie auf ihre Ansprüche aus einem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge verzichtet. Der Verzicht kann sich auf das gesamte Erbe oder nur auf bestimmte Teile beziehen und muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Erbverzicht wird oft in familienrechtlichen oder erbfolgebezogenen Kontexten relevant, etwa um Konflikte innerhalb einer Familie zu vermeiden oder um steuerliche Vorteile zu erlangen.

Beispielsatz: Im Rahmen der Nachlassregelung haben die Geschwister einen Erbverzicht erklärt, um die Erbschaftssteuer zu minimieren.

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