Erbübergang


Eine Worttrennung gefunden

Erb · über · gang

Das Wort Erb­über­gang besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Erb­über­gang trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Erb­über­gang" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erbübergang bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den das Vermögen eines Verstorbenen auf die Erben übergeht. In der Regel geschieht dies mit dem Tod des Erblassers, wobei die Erben entweder testamentarisch oder gesetzlich bestimmt werden. Der Begriff setzt sich aus "Erbe" und "Übergang" zusammen und beschreibt damit den Prozess der Übertragung der Hinterlassenschaft. In Deutschland wird der Erbübergang durch das Erbrecht geregelt, welches festlegt, wie und unter welchen Bedingungen Vermögen übertragen wird. Der Erbübergang kann dabei auch durch verschiedene rechtliche Schritte, wie Erbscheinanträge, konkretisiert werden.

Beispielsatz: Der Erbübergang erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erbrechts.

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