Erfüllungsgehilfe


Eine Worttrennung gefunden

Er · fül · lungs · ge · hil · fe

Das Wort Er­fül­lungs­ge­hil­fe besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­fül­lungs­ge­hil­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­fül­lungs­ge­hil­fe" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Erfüllungsgehilfe ist eine Person, die im Auftrag eines anderen handelt, um dessen Verpflichtungen oder Aufgaben zu erfüllen. Der Begriff setzt sich aus „Erfüllung“ und „Gehilfe“ zusammen. Ein Erfüllungsgehilfe ist häufig in rechtlichen und geschäftlichen Kontexten anzutreffen, wo er als Vertreter oder Unterstützer agiert, um die Interessen seines Auftraggebers zu wahren. Die Handlungen des Erfüllungsgehilfen können rechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber haben, weshalb dieser für etwaige Fehler oder Versäumnisse des Gehilfen haftet.

Beispielsatz: Der Erfüllungsgehilfe unterstützte den Auftraggeber bei der fristgerechten Ausführung des Projekts.

Vorheriger Eintrag: Erfüllungen
Nächster Eintrag: Erfüllungsgehilfen

 

Zufällige Wörter: Allgemeininteresse Assoziationskette Fäkalausdrücke Klemmanschlüsse Selbsterhaltungstriebe