Ermittlungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Er · mitt · lungs · be · fug · nis

Das Wort Er­mitt­lungs­be­fug­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­mitt­lungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­mitt­lungs­be­fug­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ermittlungsbefugnis ist das Recht oder die Fähigkeit einer Person, Ermittlungen durchzuführen. Es handelt sich um die Kompetenz, Informationen zu sammeln, Beweise zu sammeln und Nachforschungen anzustellen, um eine Straftat aufzuklären. In der grundform ist das Wort "Ermittlungsbefugnis" bereits richtig angegeben.

Beispielsatz: Die Polizei kann im Rahmen ihrer Ermittlungsbefugnis relevante Beweismittel sammeln.

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