Ermittlungsbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Er · mitt · lungs · be · fug · nis · se

Das Wort Er­mitt­lungs­be­fug­nis­se besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­mitt­lungs­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­mitt­lungs­be­fug­nis­se" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ermittlungsbefugnisse sind rechtliche Kompetenzen, die verschiedene staatliche Behörden, wie zum Beispiel die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, haben, um strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Sie erlauben diesen Behörden spezifische Maßnahmen, wie etwa das Durchsuchen von Wohnungen oder das Abhören von Telefonen, um Beweise zu sammeln und Straftaten aufzuklären. Diese Befugnisse werden im Rahmen des Strafprozessrechts geregelt und dienen dazu, die Balance zwischen dem Schutz der persönlichen Freiheit und dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten zu wahren.

Beispielsatz: Die Polizei erhielt erweiterte Ermittlungsbefugnisse, um effektiver gegen organisierte Kriminalität vorzugehen.

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