Ermittlungsbefugnissen


Eine Worttrennung gefunden

Er · mitt · lungs · be · fug · nis · sen

Das Wort Er­mitt­lungs­be­fug­nis­sen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­mitt­lungs­be­fug­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­mitt­lungs­be­fug­nis­sen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ermittlungsbefugnissen" ist die Pluralform des Substantivs "Ermittlungsbefugnis". Es setzt sich aus "Ermittlungs-" (abgeleitet von "ermitteln", was das Aufklären oder Untersuchen bedeutet) und "Befugnis" (was einen bestimmten Erlaubnis- oder Machtbereich beschreibt) zusammen. Ermittlungsbefugnisse beziehen sich auf die rechtlichen Möglichkeiten und Vollmachten, die Ermittlungsbehörden, wie Polizei oder Staatsanwaltschaft, zur Durchführung von Ermittlungen haben. Diese Befugnisse sind entscheidend für die Aufklärung von Straftaten und beinhalten beispielsweise das Recht, Beweismittel zu sammeln oder Zeugen zu vernehmen.

Beispielsatz: Die Polizei agiert im Rahmen ihrer Ermittlungsbefugnisse, um Straftaten aufzuklären.

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