Ersatzpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Er · satz · pflicht

Das Wort Er­satz­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­satz­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­satz­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ersatzpflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung einer Partei, einem Geschädigten einen bestimmten Schaden zu ersetzen. Diese Pflicht kann aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen resultieren, wie beispielsweise aus einem Vertrag oder deliktischem Handeln. Die Ersatzpflicht tritt ein, wenn jemand durch sein Verhalten einem anderen einen Schaden zufügt, der rechtlich relevant ist. In der Regel umfasst sie die Rückerstattung von Kosten und die Wiedergutmachung des erlittenen Schadens. Charaktersitisch ist, dass die Ersatzpflicht in vielen juristischen Kontexten, wie im Vertragsrecht oder im Schadensersatzrecht, eine zentrale Rolle spielt.

Beispielsatz: Die Ersatzpflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter wurde im Vertrag klar geregelt.

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