ersatzpflichtige


Eine Worttrennung gefunden

er · satz · pflich · ti · ge

Das Wort er­satz­pflich­ti­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort er­satz­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "er­satz­pflich­ti­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Ersatzpflichtige“ ist eine Substantivierung des Adjektivs „ersatzpflichtig“, das beschreibt, dass jemand oder etwas verpflichtet ist, Ersatz zu leisten oder Schaden zu ersetzen. In der rechtlichen und vertraglichen Sprache wird oft der Begriff „Ersatzpflichtige“ verwendet, um eine Person oder Institution zu benennen, die für die Erstattung von Kosten oder Schäden verantwortlich ist. Dies kann in verschiedenen Kontexten wie Versicherungen oder Verträgen auftreten, in denen eine Haftung oder Entschädigung geregelt ist.

Beispielsatz: Die Versicherung übernimmt die kosten für den ersatzpflichtigen Schaden am Fahrzeug.

Vorheriger Eintrag: ersatzpflichtig
Nächster Eintrag: ersatzpflichtigem

 

Zufällige Wörter: angepralltem dielektrischen geprügelten Reißverschlußsystemen Wirtschaftsgebäuden