Erschliessungsbeiträge


Eine Worttrennung gefunden

Er · schlies · sungs · bei · trä · ge

Das Wort Er­schlies­sungs­bei­trä­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­schlies­sungs­bei­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­schlies­sungs­bei­trä­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erschließungsbeiträge sind finanzielle Abgaben, die von Grundstückseigentümern erhoben werden, um die Kosten für die Erschließung von Grundstücken mit öffentlichen Infrastrukturen wie Straßen, Wasser- und Abwasserversorgung sowie Stromversorgung zu decken. Der Begriff setzt sich aus „Erschließung“ (Schaffung von Zugängen und Versorgungsmöglichkeiten) und „Beiträge“ (finanzielle Leistungen) zusammen. Erschließungsbeiträge werden oft im Rahmen der kommunalen Planung und Entwicklung erhoben, um sicherzustellen, dass die erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen finanziert werden, sodass die Grundstücke für Bebauung und Nutzung zugänglich werden.

Beispielsatz: Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern für den Ausbau der Straßeninfrastruktur.

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