Erschließungsbeiträge


Eine Worttrennung gefunden

Er · schlie · ßungs · bei · trä · ge

Das Wort Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erschließungsbeiträge sind Zahlungen, die von Grundstückseigentümern erhoben werden, um die Kosten für die Erschließung von Grundstücken mit Infrastruktur (wie Straßen, Wasser- und Abwasserversorgung) zu decken. Der Begriff steht im Plural und bezieht sich auf die finanziellen Beiträge, die für die Bereitstellung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen anfallen. Diese Beiträge stellen sicher, dass die Eigentümer ihrer Grundstücke an den Kosten beteiligt werden, die durch die Schaffung oder Verbesserung der Erschließung entstehen.

Beispielsatz: Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge, um die Kosten für den Ausbau der Infrastruktur zu decken.

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