Erstattungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Er · stat · tungs · pflicht

Das Wort Er­stat­tungs­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­stat­tungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­stat­tungs­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erstattungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, bereits erhaltene Zahlungen oder Leistungen zurückzuerstatten. Diese Pflicht kann aus verschiedenen Gründen entstehen, beispielsweise bei Vertragswiderrufen oder fehlerhaften Leistungen. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Erstattung“ (Rückzahlung) und „Pflicht“ (Verpflichtung) zusammen. Die Form „Erstattungspflicht“ ist ein Substantiv und drückt eine spezifische juristische Verantwortung aus, die in vielen rechtlichen Kontexten relevant ist, darunter das Verbraucherrecht oder das Zivilrecht.

Beispielsatz: Die Erstattungspflicht gilt für alle unrechtmäßig erhaltenen Zahlungen.

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