Erwerbsminderungsrente


Eine Worttrennung gefunden

Er · werbs · min · de · rungs · ren · te

Das Wort Er­werbs­min­de­rungs­ren­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­werbs­min­de­rungs­ren­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­werbs­min­de­rungs­ren­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die Personen zusteht, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbsfähig sind. Sie dient der finanziellen Absicherung und wird gewährt, wenn die Betroffenen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können oder generell nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Die Rente wird abhängig von den vorher geleisteten Beiträgen in die Rentenversicherung berechnet und kann temporär oder auf Dauer gewährt werden, je nach Schwere der Erwerbsminderung.

Beispielsatz: Die Erwerbsminderungsrente bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll arbeiten können.

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