Erwerbssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Er · werbs · steu · er

Das Wort Er­werbs­steu­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­werbs­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­werbs­steu­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Erwerbssteuer ist eine Abgabe, die bei Erwerbsvorgängen erhoben wird. Sie ist eine Sonderform der Steuer und wird auf den Erwerb von Vermögen oder bestimmten Rechten erhoben. Die Steuerlast wird in der Regel vom Erwerber getragen. Die Erwerbssteuer kann je nach Land, Bundesland oder Rechtsform unterschiedlich sein. In Deutschland beispielsweise wird die Erwerbssteuer in Form von Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des erworbenen Vermögens oder Rechts. Ihre Grundform ist bereits genannt.

Beispielsatz: Die Erwerbssteuer wird auf Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit erhoben.

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