Exekutivbeamte


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · be · am · te

Das Wort Exe­ku­tiv­be­am­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­be­am­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­be­am­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Exekutivbeamte sind Beamte, die im Rahmen der exekutiven Gewalt tätig sind. Sie sind für die Umsetzung und Ausführung von Gesetzen und Vorschriften verantwortlich. In der Regel arbeiten sie in Behörden und Ministerien und übernehmen Aufgaben, die die Verwaltung und Organisation betreffen. Der Begriff ist im Deutschen zusammengesetzt aus „Exekutive“ (die ausführende Gewalt) und „Beamte“ (öffentlicher Dienst). Exekutivbeamte sind also Teil des öffentlichen Dienstes und spielen eine entscheidende Rolle in der staatlichen Verwaltung.

Beispielsatz: Die Exekutivbeamten arbeiten daran, die Gesetze der Regierung durchzusetzen.

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