Exekutivbeamten


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · be · am · ten

Das Wort Exe­ku­tiv­be­am­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­be­am­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­be­am­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Exekutivbeamten“ ist der Plural von „Exekutivbeamter“. Exekutivbeamte sind Beamte, die im Bereich der Exekutive tätig sind, also in der ausführenden Gewalt eines Staates oder einer Institution. Ihre Aufgaben umfassen die Durchsetzung von Gesetzen, Verordnungen und anderen staatlichen Auftragungen. Sie sind oft zuständig für die Verwaltung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Umsetzung politischer Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen der Staatsverwaltung. Exekutivbeamte spielen eine zentrale Rolle in der praktischen Anwendung und Administration von Recht und Ordnung.

Beispielsatz: Die Exekutivbeamten sind dafür verantwortlich, die Gesetze und Verordnungen des Landes durchzusetzen.

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