Exekutivbeamter


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · be · am · ter

Das Wort Exe­ku­tiv­be­am­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­be­am­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­be­am­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Exekutivbeamter ist ein Angestellter im öffentlichen Dienst, der Aufgaben im Bereich der Exekutive, also der vollziehenden Gewalt, übernimmt. Er ist meist für die Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und politischen Entscheidungen verantwortlich. Der Begriff ist zusammengesetzt aus "Exekutive", die die ausführende Gewalt beschreibt, und "Beamter", was einen staatlichen Angestellten bezeichnet. Exekutivbeamte arbeiten oft in Behörden oder Ministerien und tragen zur Verwaltung und Sicherheit des Staates bei. Der Begriff stammt daher nicht in der Grundform, da er eine spezifische Rolle im Kontext der Verwaltung beschreibt.

Beispielsatz: Der Exekutivbeamter wurde für seine vorbildliche Arbeit im öffentlichen Dienst ausgezeichnet.

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