Exekutivbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · be · fug · nis

Das Wort Exe­ku­tiv­be­fug­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­be­fug­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Exekutivbefugnis bezeichnet das Recht und die Macht, vollziehende Entscheidungen zu treffen und die Gesetze durchzusetzen. Diese Befugnis liegt in der Regel bei der Exekutive, also der ausführenden Gewalt eines Staates, wie der Regierung oder bestimmten Behörden. Die Exekutivbefugnis umfasst verschiedene Aufgaben, darunter die Umsetzung von Gesetzen, das Verwalten von öffentlichen Angelegenheiten und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Sie spielt eine zentrale Rolle im politischen System und ist entscheidend für die Stabilität und Funktionalität des Staates.

Beispielsatz: Die Exekutivbefugnis der Regierung ermöglicht es, Gesetze in die Praxis umzusetzen.

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