Exekutivbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · be · fug · nis · se

Das Wort Exe­ku­tiv­be­fug­nis­se besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­be­fug­nis­se" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Exekutivbefugnisse bezeichnen die Befugnisse und Kompetenzen, die einer Exekutive, also einer ausführenden Gewalt innerhalb eines politischen Systems, zustehen. Diese Befugnisse umfassen die Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen, die Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten sowie die Durchführung von politischen Entscheidungen. Die Exekutive ist oft verantwortlich für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und die Durchführung von Programmen, die dem Wohl der Bevölkerung dienen. In Deutschland sind die Exekutivbefugnisse auf die Bundesregierung und die Landesregierungen verteilt. Der Begriff ist in der Pluralform und beschreibt somit die Gesamtheit dieser Befugnisse.

Beispielsatz: Die Regierung hat umfassende Exekutivbefugnisse, um die Gesetze des Landes durchzusetzen.

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