Exekutivbefugnissen


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · be · fug · nis · sen

Das Wort Exe­ku­tiv­be­fug­nis­sen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­be­fug­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­be­fug­nis­sen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Exekutivbefugnissen" ist der Plural des Substantivs "Exekutivbefugnis". Der Begriff bezeichnet die Rechte und Vollmachten, die einer Exekutive (z.B. einer Regierung oder Behörde) zustehen, um Gesetze und Verordnungen durchzusetzen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Exekutive bezieht sich auf die ausführende Gewalt im Staatswesen, die Verantwortung für die Umsetzung der Gesetze trägt. Exekutivbefugnisse umfassen oft Maßnahmen wie die Erlassung von Verordnungen, die Durchsetzung von Gesetzen sowie die Einleitung von Verwaltungsverfahren.

Beispielsatz: Die Bundesregierung hat die Exekutivbefugnisse, um Gesetze in der Praxis umzusetzen.

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