Exekutivorgane


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · or · ga · ne

Das Wort Exe­ku­tiv­or­ga­ne besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­or­ga­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­or­ga­ne" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Exekutivorgane sind Institutionen oder Behörden, die in einem Staat für die Durchsetzung und Ausführung von Gesetzen und politischen Entscheidungen verantwortlich sind. Sie bilden einen Teil der Exekutive, einer der drei Gewalten im Staatswesen, neben Legislative und Judikative. Exekutivorgane können auf verschiedenen Ebenen existieren, beispielsweise auf kommunaler, nationaler oder internationaler Ebene. Zu den typischen Exekutivorganen zählen Regierungen, Ministerien und Verwaltungsbehörden. Der Begriff ist im Plural und bezieht sich auf mehrere solcher Institutionen.

Beispielsatz: Die Exekutivorgane einer Regierung sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesetze und die Führung der Verwaltung.

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