Exekutivorganen


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · or · ga · nen

Das Wort Exe­ku­tiv­or­ga­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­or­ga­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­or­ga­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Exekutivorganen" ist ein Nomen im Plural und bezieht sich auf die Organe, die für die Durchführung und Umsetzung von Aufgaben und Befugnissen zuständig sind. Dieses Wort bezeichnet spezifisch die verschiedenen Exekutivorgane in einer Organisation, einem Staat oder einer Regierung, wie beispielsweise die Polizei, das Militär oder andere Exekutivbehörden. Diese Organe sind dafür verantwortlich, Gesetze und Verordnungen zu vollstrecken und für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Die Exekutivorgane haben die Befugnis, Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, um die Ziele und das Wohl der Organisation oder des Staates zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Exekutivorgane einer Regierung sind für die Umsetzung der Gesetze und die Verwaltung des Staates verantwortlich.

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