Existenzberechtigung


Eine Worttrennung gefunden

Exis · tenz · be · rech · ti · gung

Das Wort Exis­tenz­be­rech­ti­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exis­tenz­be­rech­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exis­tenz­be­rech­ti­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Existenzberechtigung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern "Existenz" und "Berechtigung" besteht. Es beschreibt das Recht oder die Legitimation einer Sache, Person oder Organisation zu existieren oder vorhanden zu sein. Die Existenzberechtigung beinhaltet die Notwendigkeit oder den Zweck einer bestimmten Existenzform und kann sich auf individuelle oder auch institutionelle Ebenen beziehen. Es ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet werden kann, wie zum Beispiel in der Philosophie, der Rechtswissenschaft oder in Diskussionen über den gesellschaftlichen Wert bestimmter Institutionen oder Konzepte.

Beispielsatz: Die Vielfalt der Kulturen verleiht jeder Gemeinschaft ihre eigene Existenzberechtigung.

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