Exklusivrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ex · klu · siv · recht

Das Wort Ex­klu­siv­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ex­klu­siv­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ex­klu­siv­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Exklusivrecht" beschreibt ein spezielles Recht, das einer bestimmten Person oder Institution vorbehalten ist und anderen die Nutzung oder den Zugang zu einem bestimmten Vorteil, Produkt oder Dienst verweigert. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Teilen "exklusiv" und "Recht" besteht. "Exklusiv" bedeutet, dass etwas einzigartig oder ausschließlich für einen bestimmten Personenkreis bestimmt ist. Ein Exklusivrecht findet häufig Anwendung in Bereichen wie Lizenzen, Verträgen oder geistigem Eigentum, wo es einer Partei erlaubt, exklusiv bestimmte Leistungen oder Produkte anzubieten.

Beispielsatz: Das Exklusivrecht ermöglicht es einem Unternehmen, seine Produkte ohne Konkurrenz auf dem Markt anzubieten.

Vorheriger Eintrag: Exklusivlizenz
Nächster Eintrag: Exklusivrechte

 

Zufällige Wörter: Asse erlernt verdachte verschwindendem zählbarem