Exklusivrechte


Eine Worttrennung gefunden

Ex · klu · siv · rech · te

Das Wort Ex­klu­siv­rech­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ex­klu­siv­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ex­klu­siv­rech­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Exklusivrechte sind spezielle, vertraglich vereinbarte Rechte, die einer Partei das alleinige Nutzungsrecht an bestimmten Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen einräumen. Diese Rechte können in verschiedenen Kontexten vorkommen, wie zum Beispiel im Marketing, beim Vertrieb oder im Urheberrecht. Sie garantieren, dass nur der Inhaber dieser Rechte berechtigt ist, die betreffenden Ressourcen zu verwenden oder zu vermarkten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „exklusiv“ (ausschließlich) und „Rechte“ zusammen, was die besondere Stellung des Inhabers dieser Rechte verdeutlicht. Exklusivrechte fördern in der Regel Wettbewerbsvorteile und Schutz vor Nachahmung.

Beispielsatz: Die Künstlerin erhielt Exklusivrechte an der Verwendung ihrer Werke in der neuen Werbekampagne.

Vorheriger Eintrag: Exklusivrecht
Nächster Eintrag: exklusivste

 

Zufällige Wörter: achthundertzehnter auszusondernder Chatpartner Regelsätze Schularten