Experimentierklausel


Eine Worttrennung gefunden

Ex · pe · ri · men · tier · klau · sel

Das Wort Ex­pe­ri­men­tier­klau­sel besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ex­pe­ri­men­tier­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ex­pe­ri­men­tier­klau­sel" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Experimentierklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die es Parteien ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen von bestehenden Regelungen abzuweichen, um neue Ansätze oder Methoden auszuprobieren. Sie fördert Innovation und Flexibilität, indem sie es ermöglicht, unkonventionelle Wege zu beschreiten, ohne sofortige Folgen oder Sanktionen befürchten zu müssen. Die Klausel ist oft in Forschungs- und Entwicklungsverträgen zu finden und dient dem Zweck, kreatives Arbeiten zu fördern und gleichzeitig rechtliche Rahmenbedingungen zu respektieren. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Experiment“ und „Klausel“ zusammen; „Klausel“ ist hier ein Substantiv, das eine vertragliche Regelung beschreibt.

Beispielsatz: Die Experimentierklausel erlaubt es, innovative Ansätze in der Forschung unter bestimmten Bedingungen zu testen.

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